Unterstützung für Kinder und Jugendliche in familienrechtlichen Verfahren.

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Was ist ein Verfahrensbeistand?
Ein Verfahrensbeistand ist die Interessensvertretung von Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren.
Der Auftrag des Verfahrensbeistandes liegt darin, dem Kind oder Jugendlichen Gehör und Stimme, im Laufe des gerichtlichen Verfahrens, zu geben. Zudem soll er den Minderjährigen über den Gegenstand, den Ablauf und den möglichen Ausgang altersentsprechend und entwicklungsgemäß informieren.
 

Wann wird ein Verfahrensbeistand eingesetzt?
Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht bei Kindschaftssachen eingesetzt. Dies ist in folgenden Verfahren der Fall:
* wenn das Interesse des Minderjährigen in erheblichem Gegensatz zum Interesse seines gesetzlichen
   Vertreters steht (beispielsweise bei Sorgerechtsverfahren)
* bei teilweiser oder vollständiger Entziehung der Personensorge (§ 1666 oder § 1666a BGB)
* wenn ein Kind von der Person getrennt werden soll, in dessen Obhut es sich befindet
* in Verfahren, bei denen die Herausgabe eines Kindes oder eine Verbleibensanordnung im Vordergrund
   steht
* bei Verfahren, die das Umgangsrecht (Ausschluss oder Beschränkung des Umgangsrechts) betreffen
* bei freiheitsentziehenden Maßnahmen des/der Minderjährigen

Stephan Jung

Mein Name ist Stephan Jung und ich wurde 1956 in Frankfurt am Main geboren. Ich habe drei erwachsene Töchter. Ich bin Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut und hauptberuflich Geschäftsführer der Jugendhilfeeinrichtung in Frankfurt „fief eV,“ die seit Herbst 2013 ihr Angebot um die Verfahrensbeistandschaft „Anwalt des Kindes“ erweitert hat und somit Räumlichkeiten in Frankfurt und in Oberursel für die Kontaktaufnahme zu den Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens zu vertreten sind, bereit stehen.

Privat bin ich vielseitig engagiert im Schulelternbeirat, Kreiselternbeirat, für den KEB sitze ich im Jugendhilfeausschuss des Hochtaunuskreises, Förderverein und bin Mitglied des Arbeitskreises der hessischen Psychotherapeutenkammer Psychosoziale Notfallversorgung und als solcher mit dem Aufbau der Zusammenarbeit mit dem Kriseninterventionsteam im Hochtaunuskreis in der psychosozialen Notfallversorgung beauftragt. Kommunalpolitisch bin ich 2011 zum Ortsvorsteher von Oberursel-Stierstadt gewählt worden.
Meine Arbeitsschwerpunkte sind die Arbeit mit schwierigen Kindern, die Elternberatung, Vermittlung zwischen Trennungspaaren und die psychosoziale Notfallversorgung.

 

Sie erreichen uns über die Geschäftsstelle:

fief e.V.
Münchener Straße 48, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 – 1302 3713
Fax: 069 – 1302 3715
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