Unterstützung für junge Menschen nach § 30 SGB VIII.
Die Grundsatzziele des Erziehungsbeistands sind darauf angelegt, den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und in der sozialen Integration zu unterstützen und zu begleiten. Er soll zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt werden – möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Einhaltung des Lebensbezuges zur Familie.